Es ist kein halbes Jahr her, da hatte der DFB, der in Bezug auf Ausnahmen von der 50+1-Regel neben der DFL ebenfalls zustimmen muss, in Person von DFB-Präsident Reinhard Grindel noch großspurig gesagt: „Wir haben verstanden, dass es um mehr geht. Der Fußball in Deutschland steht auch für Stehplätze, faire Eintrittspreise und die 50+1-Regel.“

Aber wie es aussieht, hat man – wie so oft – bei DFB und DFL mal wieder rein gar nichts verstanden. Wiederholt sind die beschwichtigenden Worte aus den Entscheidungszentralen nur leere Phrasen und nichts anders als Stammtischparolen.

Nachdem Martin Kind seinen Antrag auf Ausnahme von der 50+1-Regel bei der DFL ruhend gestellt hat, verkündeten er und die DFL überraschend einträchtig, dass man stattdessen die 50+1-Regel als Ganzes auf den Prüfstand stellen wolle. Von einer Modifizierung ist die Rede, zu der nun alle 36 DFL-Mitgliederclubs eine Meinung haben sollen. Und das, obwohl die Ausnahmekriterien zur 50+1-Regel erst in 2014 von allen 36 DFL-Mitgliederclubs einstimmig beschlossen und geregelt wurden – sogar mit der Stimme Kinds. Das Problem von Martin Kind, dass er selbst aufgrund ungenügender Förderung keine Ausnahmegenehmigung für sich bekommen hat, ist nun zum Problem aller geworden.

Ohnehin ist es um die Verantwortlichen um Christian Seifert (DFL), Reinhard Grindel oder auch Rainer Koch (DFB), der sich letzten Sommer in Bezug auf die Thematik Ismaik/1860 München noch als vermeintlicher Verteidiger von 50+1 hervorgetan hat, in dieser Frage sehr ruhig geworden in den ersten Wochen seit der Nicht-Entscheidung zu Kinds Antrag. Offensichtlich möchten sich die Verantwortlichen bei DFB und DFL nicht die Finger verbrennen, indem sie zu früh mit ihren eigenen Positionen aus der Deckung kommen. Stattdessen lässt man Funktionäre wie Axel Hellmann (Eintracht Frankfurt) für sich sprechen oder Kapital-Lobbyisten wie Alfred Draxler (Bild), Rainer Franzke (Kicker) und Wolfgang Holzhäuser (ehemals Bayer Leverkusen) von der Leine, die schön orchestriert erst einmal ihre Meinungen verbreiten, um dann zu sehen, wie der Wind steht.

Einer Sache sollten sich aber alle in Sachen Windrichtung sicher sein: Bundesweit wird ein Sturm heraufziehen, sollten die Verantwortlichen bei DFB und DFL nicht schleunigst ein Machtwort für den Erhalt von 50+1 in seiner jetzigen Form sprechen:
Die angestrebte Diskussion um 50+1 ist eben nicht nur eine Schönheitsdiskussion um irgendwelche Vereins-und Unternehmensstrukturen, sondern definitiv der sportpolitisch wichtigste Kampf in der nahen Zukunft für alle Fans.

Die 50+1-Regel sei nicht mehr zeitgemäß und ähnliche argumentationslose Phrasen sollen einen Erneuerungsbedarf fingieren. Dabei wird vergessen, dass die 50+1-Regel gerade erst einmal 18 Jahre alt und damit die modernste Regelung ihrer Art in Europa ist und erst kürzlich eine jahrelange Debatte endete, zuletzt mit dem offensichtlich vorgegaukelten Bekenntnis Reinhard Grindels im August 2017.

Die neuerdings populäre Aussage, jeder Verein möge doch selbst entscheiden, wann und ob er das Mehrheitsstimmrecht an Investoren abgeben will, bedeutet letztlich nichts anderes als die de facto Abschaffung von 50+1 durch die Hintertür, selbst wenn sie offiziell auf dem Papier noch bestünde, aber eben totmodifiziert.

Der Möglichkeit der Auslagerung von Profiabteilungen aus den Vereinen, welche angeblich dem Schutz der Muttervereine dienen sollte, stimmten die Mitglieder der auslagernden Vereine nur aufgrund des mit der gleichzeitigen Einführung der 50+1 Regel geschaffenen Vertrauens in die dauerhafte Bestandskraft dieser Regel zu. Mit der nun angedachten Grundsatzdiskussion zur 50+1-Regel ist jedoch nicht weniger als der letzte Schritt in die Totalkommerzialisierung des Vereinssports Fußball beabsichtigt.

Sollte es so kommen, wird sich kein Verein oder Club – trotz geschaffener Satzungsregelungen zum Schutz der 50+1-Regel – den Marktzwängen dauerhaft entziehen können.

Die weltweit attraktivste Liga soll nun zum Ausverkauf bereitstehen. Wolfgang Holzhäuser forderte kürzlich ganz unverblümt lediglich eine dreijährige Kapitalbindung für Investoren und bezeichnete diese allen Ernstes als langfristig. Das nur vermeintlich plumpe Schreckensgespenst der ungezügelten Investoreneinstiege und eines Investoren-Hoppings durch Heuschrecken wäre dann Realität.

Im Gegenzug sollen Fans mit vermeintlichen Zugeständnissen geblendet werden. Verbote von Namensänderungen oder geänderten Vereinsfarben sowie kompletten Standortverlagerungen sollen als Lockmittel dienen, um den Widerstand auf Seiten der Fans gering zu halten und das Thema salonfähig zu machen. Würde man ernsthaft einen Dialog mit den Fans führen wollen, würde man diese Selbstverständlichkeiten nicht mit der 50+1-Regel verknüpfen, sondern sie unabhängig davon einfach festschreiben und umsetzen.

Dass unter den angestrebten Verhältnissen trotzdem Eintrittspreise steigen oder Trikotfarben den Hauptsponsoren angepasst würden ist so klar wie die damit verbundenen Veränderungen für die Fanszenen, die oft auch von DFL und DFB beschworene Fankultur und das soziale Mengengefüge im Stadion.

Um es deutlich zu sagen:
Das plötzliche Anzetteln einer neuerlichen Grundsatzdiskussion zur 50+1 Regel ist nichts anderes als die persönliche sportpolitische Bankrotterklärung von Christian Seifert.
Spielt man dieses Spiel um eine Modifikation von 50+1 bei DFB und DFL mit, öffnen die Verantwortlichen damit unweigerlich ihre eigene Büchse der Pandora. In Hannover hat man gesehen, zu was für Zerwürfnissen und Beschädigungen die Debatte um 50+1 geführt hat. Im Kleinen können DFB und DFL solche Widerstände im Einzelfall vielleicht nach dem Motto „Augen zu und durch“ handhaben. Ob man allerdings zum Wohle des bundesweiten „Premiumprodukts“ Profifußball dazu bereit ist, sich mit den Fans in ganz Deutschland anzulegen, sollte dagegen gut überlegt werden.

Eine Aufweichung bzw. de facto Abschaffung der 50+1-Regel unter dem Deckmantel einer Modifizierung ist eine klare Kriegserklärung an alle Fans bundesweit. Christian Seifert und Reinhard Grindel sollten die Büchse der Pandora schnellstens wieder schließen und den Fans in Deutschland gegenüber verbindlich und vor allem endlich glaubhaft erklären, dass 50+1 nicht angetastet wird.

Herr Seifert, Herr Grindel, ob Sie verstehen oder nicht:
Keine 50+1-Grundsatzdiskussion!

ProFans, im Februar 2018

Am 17.02.2018 kam es in Halle zu der Begegnung zwischen dem heimischen Halleschen FC und dem Karlsruher SC im Rahmen eines Pflichtspiels der 3. Liga. Dieses Spiel nahmen rund 200 Herthaner zum Anlass, gemeinsam mit der Regionalbahn in Richtung Sachsen-Anhalt zu reisen, um die befreundeten Fans des KSC zu unterstützen. Bereits am Hauptbahnhof in Berlin wurden diese von sechs bekannten Zivilpolizisten, sowie einigen Bereitschaftspolizisten in Empfang genommen und begleitet. Das Auftreten letzterer war dabei geprägt von Überheblichkeit und Provokationen, auf welche die Fans in weiser Voraussicht nicht eingingen.

Am Hauptbahnhof in Halle traute man jedoch seinen Augen nicht, denn dieser glich, aufgrund seiner hermetischen Abriegelung, eher dem Veranstaltungsort des G-20 Gipfels als einem Bahnhof. Auf dem Weg zum Stadion wurden die Herthaner dann durch ein enormes Polizeiaufgebot, sowie durch zwei Wasserwerfer und einen Polizeihubschrauber begleitet. Am Stadion angekommen begrüßte sie sogar ein dritter Wasserwerfer. Mindestens eines dieser Geräte wurde sogar aus dem benachbarten Thüringen herangekarrt. Ausschreitungen gab es bis zu diesem Zeitpunkt, sowie generell an diesem Tag, überhaupt keine.

ProFans Hertha BSC kritisiert diesen maßlos überzogenen Polizeieinsatz. Es ist für uns unerklärlich, warum in manchen Bundesländern allein die Ankündigung zu einem Spiel anzureisen ein derartiges Aufgebot an Polizeikräften und –gerät nach sich zieht. Diese Taktik der pauschalen Kriminalisierung von Fußballfans ist in einem Rechtsstaat mindestens fragwürdig. Hierbei ist zu betonen, dass es weder auf der Anreise, noch in den letzten Jahren zu irgendwelchen Problemen zwischen Hallensern und Herthanern gekommen ist, die ein derartiges Aufgebot auch nur im Entferntesten rechtfertigen könnten.

Immer wenn es passt (und auch meistens, wenn nicht) echauffieren sich die Vertreter der Polizeigewerkschaften über eine zu hohe Belastung ihrer Kräfte. Am 17.02.2018 wurde ein weiteres Beispiel dafür gegeben, dass dieses Problem hausgemacht ist und nichts mit einer angeblich zunehmenden Kriminalität zu tun hat. Der zurückliegende Samstag beweist eher das Gegenteil. Bei dieser Bewertung ist zusätzlich auch die unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern in den Blick zu nehmen, denn neben den zu bezahlenden Einsatzstunden fallen auch für den Einsatz von insgesamt drei Wasserwerfern und einem Hubschrauber enorme Kosten an. Diese Kosten werden dann in der Öffentlichkeit den Fußballfans zugeschrieben, was zu einer weiteren Stigmatisierung führt.

ProFans Hertha BSC fordert, dass dieser Einsatz umfassend aufgeklärt wird, sowie dass die angefallenen Kosten offengelegt werden. Darüber hinaus fordern wir ein radikales Umdenken bei den zuständigen Behörden. Fußballfans dürfen nicht ausschließlich als Sicherheitsrisiko wahrgenommen und so behandelt werden. Dadurch gewinnt am Ende keiner.

ProFans Hertha BSC, im Februar 2018

ProFans in eigener Sache

16. Februar 2018
Kategorie: Allgemein, Pressemitteilung

Mit Befremden hat ProFans die am 14.02.18 vom 1. FC Köln veröffentlichte Stellungnahme “Zusammen fair bleiben!” zur Kenntnis genommen.

Ohne auf die in Teilen haarsträubende Bewertung der “Kölner Verhältnisse”, die die ProFans angeschlossenen Kölner Gruppen – wie auch in der Vergangenheit bereits geschehen – anders darstellen, eingehen zu wollen, verurteilen wir den schäbigen Versuch durch die namentliche Nennung von zwei ehrenamtlichen Fanvertretern diese öffentlich in Misskredit bringen zu wollen auf das Schärfste. Dabei sind die beiden Genannten viel mehr als “Meinungsmacher der (Kölner) Ultra-Szene”. Sie sind seit vielen Jahren ehrenamtlich arbeitende, kritische Fans, die sich durch ihr Engagement für die Belange von Fußballfans deutschlandweit weit über die Kölner Stadtgrenzen hinaus Respekt verschafft haben.

Mit ihrem Idealismus und ihrer Integrität verkörpern sie wohl genau die Eigenschaften, die dem Präsidium, der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat, dem Beirat, sowie Bruchteilen des Mitgliederrates des 1.FC Köln abhandengekommen zu sein scheinen.

ProFans, im Februar 2018

Mit der Pressemeldung vom 28.11.2017 hat die Dortmunder Polizei sich wie der besagte Elefant im Porzellan verhalten und sich als Kommunikationspartner nachhaltig beschädigt. Die Pressemeldung enthält sachlich falsche Darstellungen, populistische unrechtmäßige Forderungen und Angriffe auf Partner der Polizei.

Trotz aller Rivalität halten die Dortmunder ProFans Gruppen die Vorwürfe gegen das Schalker Fanprojekt für ungerechtfertigt und anmaßend.
Insbesondere im Hinblick auf die Anreise der Fangruppen zeigt sich die Polizei Dortmund als nicht dialogbereit oder lösungsorientiert. Aus
Erfahrungen und Gesprächen mit den „Partnern“ der Dortmunder Polizei ist bekannt, dass eine allgemeine Verbitterung herrscht, dass die Polizei Dortmund kein Dialog führt sondern Ansagen macht. Insofern sollte die Dortmunder Polizei im Ausscheiden des Schalker Fanprojektes eher das Scheitern ihrer Kommunikations- und Dialogpolitik erkennen, als noch Vorwürfe über die Medien zu verbreiten. Auch die weiteren Forderungen der Dortmunder Polizei zeugen von großflächiger Realitätsverweigerung.

Das holländische Modell mit all seinen Problemen wird zu Recht in Deutschland so gut wie nicht praktiziert. Der Blick über die Grenze zeigt
auch, dass es nichts löst. In den Forderungen zeigt sich auch ein weiteres gefährliches Gedankengut, dass die Individualschuld auf eine Gruppe von Personen ausgeweitet werden soll. Schlussendlich fordert Polizeipräsident Lange lebenslange Stadionverbote, was nach dafürhalten der AG Fananwälte schreiend rechtswidrig ist (s. Anhang zur Pressemeldung).

Auch die Darstellung des Dortmunder Fanmarsches wird in der Sache der Realität überhaupt nicht gerecht. ProFans Dortmund stellt hierzu fest, dass dies ein übliches Fanritual ist, was jahrelang für die Dortmunder Polizei kein wesentliches Problem darstellte. Erst mit dem Wechsel der Einsatzleitung und des Polizeipräsident wurde dieses zu einem Problem aufgebauscht, dass an vielen anderen großen Fußballstandorten weiterhin akzeptiert ist und teilweise erwünscht.

Zusammenfassend bleibt für ProFans der Eindruck, dass die Dortmunder Polizei das Derby nutzt, um im Vorfeld der Innenministerkonferenz sich zu politisch zu positionieren. Aus Ermangelung an echten Vorfällen, spielt der Dortmunder Polizei Präsident „hätte hätte Fahrradkette“. In der Fanszene entsteht so der Eindruck, dass der Fokus der Innenminister auf die Fans geschoben werden soll, um von den anderen polizeilichen Versagen abzulenken. Ob NSU oder der Fall Anis Amri – es ist mittlerweile dank hartnäckiger Journalisten belegt, dass nicht an ausreichenden Befugnissen und Ressourcen die polizeiliche Arbeit gescheitert ist, sondern durch schlechte Organisation, einseitiges Gedankengut und schlicht Unfähigkeit. Umso perfider ist die Behauptung der Dortmunder Polizei, dass die Fußballspiele in Dortmund Teil des Problem polizeilichens Versagens sind. ProFans fordert schon länger das massive Abrüsten seitens der Polizei doch stattdessen werden Beamte damit beschäftigt akribisch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in der Anmarschphase zu erfassen und zu belangen. Die hohe Anzahl der eingestellten Verfahren lassen die Sinnhaftigkeit bezweifeln. Für eine solche Prioritätensetzung in der polizeilichen Arbeit sind aber nun einmal nicht die Fans verantwortlich sondern insbesondere Hr. Lange.

ProFans Dortmunder fordert die Innenminister auf, sich nicht von der populistischen Agenda einiger höherrangiger Beamter treiben zu lassen,
sondern sich den großen Problem der vergangenen Jahre zu widmen. Ob NSU, Anis Amri, Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte oder Cum-Ex Geschäfte – es gibt mehr als genug brisante Themen als ein Revierderby bei dem im Grunde wenig passiert ist.

ProFans Dortmund, im Dezember 2017

Rechtsanwalt Tobias Westkamp von der AG Fananwälte nimmt Stellung zu der Forderung nach lebenslangen Stadionverboten

„Für die Verhängung eines Stadionverbotes bedarf es eines sachlichen Grundes, demnach einer personenbezogenen Gefahrenprognose: Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass ein oder mehrere Vorfall/Vorfälle eine derartige Prognose allenfalls über einen Zeitraum von fünf Jahren zu begründen vermag/vermögen – bereits dieser Zeitraum erscheint mir persönlich als viel zu lang! Sei es, wie es sei – jedenfalls wäre ein Verbot von mehr als fünf Jahren (ohne zwischenzeitliche, belegbare & insbesondere „aussagekräftige“ neuerliche Geschehnisse) schreiend rechtswidrig – sollte irgendwann auch der Polizeipräsident zur Kenntnis nehmen! Überhaupt sollte die Frage erlaubt sein, ob ein Beitrag zum politischen Willensbildungsprozess Aufgabe der Polizei ist!“

Zwei Fußballfans hatten im Jahr 2007 nach einem Einsatz der Münchner
Polizei Anzeige gegen unbekannte Einsatzkräfte erstattet, die sie mit
Schlagstöcken und Pfefferspray angegriffen hatten. Obwohl festgestellt
wurde, dass die Vorwürfe zutrafen, wurde das Ermittlungsverfahren
schließlich eingestellt, weil die betreffenden Personen nicht identifiziert
werden konnten. Die beiden Fußballfans wandten sich daraufhin an den EGMR,
weil die Münchner Polizei nur unzureichend gegen ihre eigenen Kolleginnen
und Kollegen ermittelt hatte. Das Verfahren wurde unter anderem vom
Fanrechtefonds finanziell unterstützt.

Nunmehr stellte der Gerichtshof fest, dass die Rechte der Klagenden
verletzt wurden. Die Gründe gehen jedoch weit über den Einzelfall hinaus.
Konkret bemängelt die Jury, dass die maskierten Täterinnen oder Täter unter
den Polizeieinsatzkräften nicht identifizierbar waren, weil eine
individuelle Kennzeichnung fehlte. Dies führe faktisch zu einer
Straflosigkeit bei Rechtsverletzungen durch die Polizei. Bei den
Ermittlungen war versäumt worden, die eingesetzten Kräfte zu vernehmen;
Videomaterial war abhanden gekommen – für den Gerichtshof Beleg für die
fehlende Unabhängigkeit der Ermittlungen, denn für das Material war
diejenige Einheit verantwortlich, gegen die sich die Vorwürfe richteten.

„Auch heute, zehn Jahre nach jenem Einsatz, bestehen genau diese Mängel
bei der deutschen Polizei weitgehend weiter“, kritisiert ProFans-Sprecherin
Gloria Holborn und schlussfolgert: „Der Staat ist nun gefordert, die
Unabhängigkeit und Effizienz bei Ermittlungen gegen Polizeibedienstete
sicherzustellen sowie die Identifizierbarkeit zu gewährleisten.“
Pressesprecher Sig Zelt ergänzt: „Bürgerrechts- wie auch Fanorganisationen
fordern dies schon seit Langem. Es ist zu hoffen, dass die Bundesrepublik
Deutschland und die Länder nun endlich die überfälligen Konsequenzen
ziehen, um die Menschenrechte hierzulande zu wahren. Polizeieinsätze dürfen
keine rechtsfreien Räume sein!“

Den beiden betroffenen Fans wurde neben der Erstattung ihrer Auslagen ein
Schmerzensgeld zugesprochen.

ProFans, im November 2017