Was heißt „Gefährderansprache“?
Anschreiben oder persönliche Ansprache an in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen auffällig gewordenen Personen mit der Aufforderung, jegliche Aktivität zur Durchführung von bzw. Teilnahme an gewalttätigen Ausschreitungen zu unterlassen.

VERHALTEN BEI GEFÄHRDERANSPRACHEN UND HAUSBESUCHEN

Im Vorfeld der WM häufen sich die Gefährderansprachen und Hausbesuche der zivilen Einsatzkräfte. Die Beamten versuchen dadurch an Informationen über Euch, Eure Freunde, Eure Gruppe, Eure Wohnsituation, die Zusammenhänge und die Struktur zu bekommen, wobei sie dafür keine rechtliche Handhabe haben! Durch zahlreiche Gespräche, Auswertung von Bildern und anderen Quellen ergibt sich so dann ein großes Puzzle für diese gut geschulten Beamten.

Was also tun?

“Paul und Paula halten das Maul”
Keiner sollte mit irgendwelchen Einsatzkräften reden, da die Gefahr einfach immer besteht, dass man Informationen preisgibt, die keinen was angehen. Sei es, man sucht nur nach einer Ausrede und nennt dabei wieder Namen und Orte ohne groß drüber nachzudenken. Stehen diese – meist zivilen Beamten – vor der Tür, ist es EUER RECHT und EURE MORALISCHE PFLICHT ihnen den Zugang und jegliche Auskunft zu verwehren. Solche Gefährderansprachen sind gesetzlich nicht geregelt und die Polizisten haben kein Recht, eure Mitwirkung daran irgendwie zu erzwingen: Die Polizei muss nicht rein gelassen werden!

Man sollte die auch niemals freiwillig rein lassen, da die Polizei ja immer Informationen sammelt, also auch über die Wohnsituation, wie das Zimmer ausschaut, wer da sonst noch wohnt, etc. Sprechen muss man mit ihnen auch nicht. Es ist aber vielleicht taktisch klüger, die Ansprache entgegenzunehmen und sich dann unverzüglich, bestimmt und höflich zu verabschieden. Also am besten die Tür nicht direkt zuschlagen. Fordert vorab eine Rechtsbelehrung von den Polizisten ein, sollten sie dieses nicht von sich aus tun.

Wichtig ist es in der Gruppe über solche Hausbesuche zu sprechen, denn dieses nimmt dem Ganzen die Wirkung dieser Aktionen und schafft eine Öffentlichkeit, die sie bei dem nicht gebrauchen können! Wendet euch auch an euer Fanprojekt, berichtet davon und macht ein Gedächtnisprotokoll, um das evtl. später einmal gegen die Beamten oder für die Öffentlichkeit verwenden zu können.

Die Polizisten könnten auch bei Eurem Arbeitgeber auftauchen. Das ist ein plumper Versuch der Einschüchterung, ist aber rechtlich nur erlaubt, wenn es einen Vorfall gab und dementsprechend Ermittlungen stattfinden (und diese Ermittlungen mit dem Arbeitgeber zusammenhängen).

Sollten die Polizisten bei euren Eltern auftauchen, ist es wichtig, dass Ihr mit euren Eltern redet. Klärt sie über die Situation auf und sagt ihnen auch, dass sie der Polizei den Zugang und jegliche Informationen über euer Privatleben verwehren sollen. Fragt gegebenenfalls nach Hilfe bei eurem Fanprojekt. Die könnten aus “neutraler” Position den Eltern erklären, wie die Polizei vorgeht, wie aus kleineren Vorfällen große Vorfälle von der Polizei konstruiert werden und das die meisten Ermittlungsverfahren heiße Luft sind. Weiterhin haben diese auch meist Kontakte zu Anwälten, die weiterhelfen können, wenn es zu Einschüchterungen durch die Polizeibeamten kommt.

Weiterhin dürfen die Beamten weder Euren Eltern (bei über 18jährigen) noch dem Arbeitgeber von Einzelheiten aus laufenden Ermittlungsverfahren erzählen.

Was ist „Polizeigewahrsam“?

Das Rechtsinstitut Polizeigewahrsam ist eine in Deutschland nach den Polizeigesetzen der Bundesländer zulässige polizeiliche Maßnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Es gibt je nach Gesetzgebung verschiedene Arten des Gewahrsams, für Fußballfans ist meist nur Sicherungsgewahrsam/Unterbindungsgewahrsam bedeutend. Der Zweck ist die Verhütung oder Unterbindung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die in Gewahrsam genommene Person. Der Grund der Maßnahme entfällt dann mit dem Ende des Ereignisses (z.B. Ende eines Fußballspiels). Der Polizeigewahrsam wird durch Ingewahrsamnahme vollzogen, d.h. die Person wird „gefangen“ und in eine Haftzelle gebracht. Es ist zwischen dem Gewahrsam, der Festnahme und der Verhaftung zu unterscheiden.

(Quelle: wikipedia.de).

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“Stand: Juni 2009″