Sonntag 1. Mai 2016

ProFans gegen Montagsspiele

spox.com

Faszination Fankurve

Handelsblatt

Donnerstag 28. April 2016

Kritik am Aufenthaltsverbot für Eintracht Frankfurt Fans

Kölner Stadtanzeiger

Donnerstag 10. Dezember 2015

Aufhebung von Material- und Innenstadtverboten in Darmstadt

Fanzeit.de

Berliner Nachrichten

Mittwoch 4. November 2015

„Sicherheitswahn macht jede Derbyatmosphäre kaputt“

Fazination-Fankurve

Mittwoch 14. Oktober 2015

Fanorganisationen verlassen Dialogstrukturen des DFB

Spiegel-Online

Tagesspiegel.de

11freunde.de

Sport1.de

Spox.com

Focus.de

freiepresse.de

derwesten.de

haz.de

Stern.de

Süddeutsche.de

Welt.de

Dienstag 21. Juli 2015

ProFans kritisiert DFB für “Kollektivstrafen und Materialverbote”

Focus-Online

Mittwoch 15. Juli 2015

Die letzte Kosequenz ist fernbleiben !

Sports.vice.com

Dienstag 7. Juli 2015

ProFans: Bundesliga-Montagspiele “ein Schlag ins Gesicht”

Da es zur Pressemitteilung ProFans fordert die Abschaffung von Freitags- und Montagsspielen ! viele Reaktionen gab, werden wir an dieser Stelle ein paar Links auflisten.

Focus-Online
ZDF-Sport
FAZ-Net
Neues Deutschland Online
Lübecker Nachrichten Online
Tagesspiegel Online
Berliner Kurier Online
N-TV Online
Kicker Online
GMX.AT

Mittwoch 6. Mai 2015, liga3-online.de

Hansa: “ProFans” kritisert fanunfreundliche Anstoßzeiten
Autor: Julian Mintert

Insgesamt 1.234 Kilometer müssen die Anhänger von Hansa Rostock auf sich nehmen, um ihre Mannschaft am 35. und 36. Spieltag live im Stadion zu verfolgen. Vergangenen Sonntag fand das Auswärtsspiel in Osnabrück (407 Kilometer) statt, kommenden Freitag steht die Partie bei Stuttgart II (827 Kilometer) an. Für diese Reisestrapazen sollen die Fans nun eine spezielle Auszeichnung erhalten – den Negativpreis für das „SpielAnsetzungsMonster“ (kurz SAM). Das Freitagabendspiel ist bei den Fans der 3.Liga ähnlich beliebt wie ein Caeser Salat im Stadion, insbesondere wenn es sich um ein Auswärtsspiel handelt. Um live dabei zu sein, müssen sich die Anhänger nicht selten einen Tag frei nehmen. Anders ist die Anreise nicht zu bewerkstelligen. Um auf derart unfreundliche Spielterminierungen wie das Spiel zwischen Stuttgart und Rostock hinzuweisen, verleiht das unabhängige Bündnis “ProFans” jeden Monat den “SAM“-Negativpreis an die Fanszene. „Wir Fußballfans sind nicht länger gewillt, solche Ansetzungen einfach so hinzunehmen“, erklären ProFans-Organisatoren. Der Preis wird seit Saisonbeginn monatlich an Mitglieder der beteiligten Fanszenen verliehen. Ziel der Preisverleihung ist es, mehr Aufmerksamkeit auf die fanunfreundlichen Anstoßzeiten zu lenken, um so der Problematik entgegenzuwirken. Zusätzlich fordert das Bündnis eine Stellungnahme seitens der DFL, wie solche Ansetzungen überhaupt zustande kommen konnten.

Hansa: “ProFans” kritisert fanunfreundliche Anstoßzeiten

Montag 2. März 2015, FanZeit

ProFans fordert Abschaffung des 9-Punkte-Plans
Autor: Zienau
Veröffentlicht: 02. März 2015

Seit 2014 liefert das 9-Punkte-Papier Hinweise und Richtlinien für den Umgang, die Verfolgung und die Bestrafung “fehlgeleiteter” Fußballfans. Allerdings wurden bei der Entstehung des Konzepts einige Parteien übergangen. Zusammen mit ProFans haben Fanprojekte und Anwälte die Abschaffung des Plans gefordert.

Größter Kritikpunkt ist, dass der gesamte 9-Punkte-Plan an den Fanprojekten vorbei entwickelt wurde. „Dies widerspricht massiv unseren Vorstellungen von einem ehrlichen Dialog zwischen Fans und Verbänden und stellt insgesamt die Frage, ob der DFB es mit dem Dialog überhaupt ernst meint“, so ProFans-Sprecher Alex Schulz. „Zumindest bei Teilen im DFB scheint die Einsicht immer noch nicht angekommen zu sein, dass Fans weitaus mehr sind als kommerziell vermarktbare Folklore.“

Der 9-Punkte-Plan besitze zudem eine enorme “Sprengkraft”, die das Verhältnis von Fans, Verband und Verein stark schädigen könne. Das geforderte Denunziantentum und die Aufforderung zur Inregressnahme ist für ProFans nicht hinnehmbar. „Die vom Sportgericht verhängten Strafen korrespondieren nicht mit tatsächlich entstandenen Schäden und operieren außerhalb der ordentlichen Rechtsprechung in Deutschland. Sie übersteigen häufig die Strafen ordentlicher Gerichte um ein Vielfaches. Für die Betroffenen kann das existenzvernichtend sein,“ sagt Sig Zelt von ProFans.

Der 9-Punkte-Plan ist ein 2014 von der DFB herausgegebenes Schriftstück, welches Vereine über ihre Möglichkeiten im Umgang mit “Problemfans” aufklärt. Diese beinhalten Zuschauerausschüsse und Inregressnahmen. Gleichzeitig wird der Aufklärung und Verfolgung von “Straftätern” hohe Bedeutung beigemessen. Das gesamte Papier findet ihr hier.

Im Zweifel vor Gericht

Den Vereinen rät ProFans sich nicht auf den DFB in Sachen Strafen zu verlassen. Dessen Bestrafungsvorschläge stünden in keiner Beziehung zur Tat und würden vollkommen undurchsichtig beschlossen. Stattdessen sei es weiser, sich an die staatliche Gerichtsbarkeit zu halten. Die Strafe für Erfurt sei ein Indiz dafür, dass der DFB sich in Sachen einmischt, die nicht in seinen Bereich fallen würden. Die Erfurter Fans hatten mit dem Verein eine Pyroaktion abgesprochen, der DFB hatte den Verein jedoch danach zu 20.000 Euro Strafe verurteilt. “Dass in Erfurt der Verein mit seinen Fans eine legale Möglichkeit einer Pyroaktion gesucht und gefunden hat, war dem DFB offenbar ein Dorn im Auge. Seit die Verbandsspitzen 2012 das Thema für beendet erklärt haben, passen alternative Konzepte für ein kontrolliertes Abbrennen von Pyrotechnik nicht mehr ins Bild. Die harte Strafe soll vermutlich andere Vereine von ähnlich konstruktiven Projekten abschrecken”, sagt Jakob Falk von ProFans.

Die Anwälte, die ProFans unterstützen, bezweifeln, dass das DFB-Sportgericht legitimiert sei, über Privatpersonen zu urteilen. Ein Richterspruch, der Verbandsstrafen für Privatleute regle, stehe noch aus.

Als Schlusswort wirft ProFans dem DFB vor, absichtlich die lebendige Fankultur und reichhaltige Tribünenatmosphäre zu untergraben und nur an die Vermarktung des Medienproduktes Fußball zu denken. Ob berechtigt oder nicht, der Dialog zwischen Fanprojekten und Verband muss wieder aufgenommen werden. Ein erster Schritt dazu wäre bestimmt die Überarbeitung des 9-Punkte-Plans.

Pro Fans fordert Abschaffung des 9 Punkte-Plans

Montag 26. Jan 2015, Zeit-Online

Wenn Fans zahlen müssen

Benehmen Fußballfans sich daneben, war das für ihre Vereine teuer. Der DFB möchte, dass die Fans die Strafen künftig selbst zahlen. Ist das rechtens?
von Fabian Scheler

Von wegen besinnliche Winterpause. Mehr als 300.000 Euro Strafe verhängte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kürzlich allein innerhalb von zwei Wochen. Es traf unter anderem den FC Bayern, Eintracht Frankfurt und Union Berlin. Weil deren Fans Feuerzeuge geworfen, beleidigende Transparente hochgehalten oder Pyrotechnik abgebrannt hatten. Benehmen sich seine Anhänger daneben, zahlt der Verein. So lief das bisher.

Seit Kurzem aber ist unter den organisierten Fußballfans die neue Herangehensweise des DFB ein großes Thema: Die Vereine sollen die Strafen direkt an die Täter weitergeben. An den einzelnen Fan also, sofern der ermittelt werden kann. Nach dem Motto: Wer zündelt, soll auch zahlen.

Dieses Vorhaben hat der DFB schon im Januar 2014 in seinem bei Fans umstrittenen Sicherheitspapier formuliert, dem 9-Punkte-Plan. Dort heißt es: “Die Ermittlung der verantwortlichen Täter durch den Heim- und den Gastverein und deren Bestrafung (…) sind das primäre Ziel des sportstrafrechtlichen Handelns der DFB-Rechtsorgane.” Bei einem Gastvortrag über Sportrecht an der Universität Köln zu Beginn des Jahres bekräftigte Rainer Koch, der beim DFB als Vizepräsident für Rechtsfragen zuständig ist, die Haltung seines Verbandes noch einmal und warb bei den Fans um Verständnis. “Es gibt zum täterorientierten Vorgehen keine Alternative”, sagt er.

Verbandsrechtsprechung gegen Zivilgerichtsbarkeit

Die organisierten Fans sehen das natürlich anders. Und auch Juristen bezweifeln, dass der DFB-Plan vor einem ordentlichen Gericht standhält. Matthias Düllberg, Anwalt für Strafrecht, der Mandanten auch in Schadensersatzfällen vertritt, sagt: “Sollte ein Fan tatsächlich in Regress genommen werden und klagt dagegen, hat er Chancen auf Erfolg.”

Dabei geht es um juristische Nuancen. Im Rahmen des Verbandsstrafrechts, in dem der DFB sich bewegt, kann er nur die Vereine der Fans belangen, die sich danebenbenommen haben. An den einzelnen Zuschauer kommt er nicht heran. Der Verein schon, weil er über den Verkauf der Eintrittskarte eine rechtliche Beziehung mit dem Zuschauer eingeht. Dieses Rechtsverhältnis ist jedoch Teil der Zivilgerichtsbarkeit. Die Frage ist also, ob die Strafe, die für einen Verein innerhalb der Verbandsrechtsprechung gefällt wurde, auch vor einem Zivilgericht für den einzelnen Fan gelten würde.

Ja, meint der DFB. Er ist der Ansicht, dass ein Zuschauer gegen die Stadionordnung und damit gegen den Ticketvertrag verstößt, wenn er Pyrotechnik abbrennt. Seinetwegen verurteilt das DFB-Sportgericht den Verein, seinetwegen hat der Verein einen wirtschaftlichen Schaden. Dafür soll er haften. Es besteht laut DFB ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Zuschauers und der Verbandsstrafe. Gäbe es die Verfehlungen des Fans nicht, hätte der Verein auch keinen Schaden. Der Verein wird verurteilt, bezahlt und hofft darauf, das Geld vom Zündler einfordern zu können.

Haftung nur für tatsächlich entstandenen Schaden

Doch das ist nicht so einfach, meint Matthias Düllberg. Er interpretiert die DFB-Sanktionen als eine sogenannte verschuldensunabhängige Strafe. Egal ob der Verein schuld am Verhalten seiner Fans ist oder nicht, er zahlt die Strafe an den DFB. “Strafe setzt nach meiner Auffassung aber immer Schuld voraus”, sagt Düllberg. Er argumentiert, dass es nicht Schuld der Vereine ist, wenn ihre Anhänger sich nicht benehmen. Zahlt ein Verein eine Strafe, die er nicht hätte zahlen brauchen, weil er nicht schuld ist, kann er die auch nicht an den Fan weiterleiten.

Der Verein dürfe nur einen tatsächlich entstandenen Schaden, also einen Sachschaden oder bei Verletzungen Schadenersatz, zurückfordern. Die anderen DFB-Strafen dienen nur dazu, unliebsames Fanverhalten zu bestrafen. Das sei “eine freiwillige Zahlung ohne Rechtsgrund”, sagt Düllberg. Eine Scheinstrafe, für die der Verein keinen Fan in Haftung nehmen dürfe.

Komme es zum Verfahren, müsse der Betroffene aber einen wahrscheinlich langen und teuren Weg durch alle zivilrechtlichen Instanzen gehen, sagt Düllberg. Er kritisiert in seinem Blog Strafrecht am Spieltag immer wieder, dass der DFB mit seiner Rechtsprechung die Grenzen der Verbandsautonomie überschreite. Und er steht mit seiner Auffassung nicht alleine.

Wolf-Dietrich Walker, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Gießen, hat die gleichen Bedenken. Auch er bezweifelt, dass es rechtens ist, die Fans zivilrechtlich in Haftung zu nehmen. “In solchen Fällen muss der klagende Verein überlegen, ob er es wirklich auf ein gerichtliches Urteil ankommen lassen will”, schreibt Walker in einem Aufsatz für die Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift. Walker sagt aber, er glaube nicht, dass der DFB seine Rechtsprechung ändern werde. Schließlich zahlen die Vereine die Strafen bislang. Auch, weil der DFB den Vereinen Strafmilderung in Aussicht stellt, wenn die bei “Tataufklärung und Täterermittlung” helfen.

Fans vermuten Willkür

In Fankreisen wird der Plan des DFB daher stark kritisiert. Der Verband könne sich auf Kosten Dritter die Taschen füllen, heißt es, und übernehme Aufgaben, die Angelegenheit des Staates seien. Es ist sogar von einem Staat im Staate die Rede. Der DFB weiche die Unterscheidung zwischen autonomem Verbandsrecht und öffentlichem Recht auf. Dass das Probleme mit sich bringt, hat erst vor Kurzem der Fall von Claudia Pechstein gezeigt, die gegen die Alleinherrschaft der Sportgerichte geklagt hat und Recht bekam.

Die Fans halten die derzeitige Linie des DFB für ungerecht. Sie wundern sich über die Höhe und Natur der Urteile, vermuten Willkür, können oft nicht verstehen, warum ein Verein für ein bestimmtes Vergehen weniger streng bestraft wird als ein anderer. Meistens trifft es Vereine hart, deren Fans sich wiederholt danebenbenehmen. Allerdings kann der einzelne Fan, der sich vielleicht zum ersten Mal etwas zu Schulden kommen lassen hat, nichts für die Fehler seiner Vorgänger. Trotzdem müsste er allein die härtere Strafe für Wiederholungstäter tragen. Und: Für einen Verein sind DFB-Strafen zwar schmerzhaft, aber bezahlbar. Für eine Privatperson oft existenzvernichtend. “Wie sollen wir da Verständnis haben?”, fragt Robert Pohl, Sprecher der Fanorganisation IG Unsere Kurve.

Geplatzte Gespräche über Pyrotechnik

Für einen einzelnen Fan wirken die hohen Geldstrafen bedrohlich. Darauf setzt der DFB. “Abschreckende Wirkung” habe dieses Verfahren, schreibt der Verband in seinem 9-Punkte-Papier. Er beruft sich auch auf ein Urteil aus dem Jahr 2006. Damals mussten Rostocker Flitzer, die aufs Spielfeld gerannt waren, die DFB-Strafe an ihren Verein zahlen. Das Rostocker Oberlandesgericht wies aber auf die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof hin. Die Flitzer verzichteten. Heute sagen Juristen wie Düllberg, dass die nächste Instanz das Urteil womöglich aufgehoben hätte. Der DFB-Vize Rainer Koch bestreitet das.

Bislang beriefen sich die Gerichte in ähnlichen Fällen auf das Rostocker Urteil. Aber: Klagt sich ein Betroffener bis zum Bundesgerichtshof und bekommt Recht, wie der Anwalt Düllberg es für wahrscheinlich hält, wäre der Plan des DFB gescheitert. Es bräuchte eine neue Strategie im Umgang mit Pyrotechnik.

Das Ziel des DFB scheint klar: Der Großteil der rechtstreuen Fans soll sich von den Anhängern der Pyrotechnik distanzieren. Doch das wird schwierig, die Szene steht eng beisammen. Daran hat auch der DFB Anteil. Im Herbst 2011 ließ er überraschend die Gespräche über den legalen und kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik im Stadion platzen. Das hat bei vielen Fans Vertrauen zerstört. Für viele Ultras gehört Pyrotechnik schlicht zur Fankultur. Für den DFB bleibt sie tabu. Sein Sportgericht wird auch künftig eine Menge zu tun haben.

Wenn Fans zahlen müssen