Was ist „Polizeigewahrsam“?

Das Rechtsinstitut Polizeigewahrsam ist eine in Deutschland nach den Polizeigesetzen der Bundesländer zulässige polizeiliche Maßnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Es gibt je nach Gesetzgebung verschiedene Arten des Gewahrsams, für Fußballfans ist meist nur Sicherungsgewahrsam/Unterbindungsgewahrsam bedeutend. Der Zweck ist die Verhütung oder Unterbindung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die in Gewahrsam genommene Person. Der Grund der Maßnahme entfällt dann mit dem Ende des Ereignisses (z.B. Ende eines Fußballspiels). Der Polizeigewahrsam wird durch Ingewahrsamnahme vollzogen, d.h. die Person wird „gefangen“ und in eine Haftzelle gebracht. Es ist zwischen dem Gewahrsam, der Festnahme und der Verhaftung zu unterscheiden.

(Quelle: wikipedia.de).

VERHALTEN IN POLIZEIGEWAHRSAM

  1. 1. Regel: Ruhe bewahren!
  2. Auf dem Transport zur Wache kein Wort über das, was passiert ist. Auch mit anderen nicht über das Gewesene sprechen, sondern höchstens über Eure Rechte (Aussageverweigerung, Recht auf einen Anwalt o.ä.).
  3. Auf der Wache bist Du gegenüber der Polizei nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschließlich Name, Vorname, Adresse, Berufsbezeichnung, Geburtsdatum und -ort, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Nichts weiter! (Auch nicht zu Firma, Eltern, Wetter usw.).
  4. Nach der Festnahme hast Du das Recht zwei Telefongespräche zu führen. Nerve die Polizisten, bis diese Dich telefonieren lassen, drohe notfalls mit einer Anzeige.
  5. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Bei stärkeren Verletzungen durch Beamte nach der Freilassung einen zweiten Arzt aufsuchen und ein zweites Attest anfertigen lassen.
  6. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen.
  7. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und diesen protokollieren lassen.
  8. Selbst allerdings nichts unterschreiben.
  9. Im Verhör nicht einwickeln/einschüchtern lassen. Weder von Brutalos oder von “verständnisvollen Onkel-Typen”. Glaube nicht, die Beamten austricksen zu können. Jede Aussage erst machen nach Rücksprache mit dem Anwalt oder dem Fanprojekt (auch wenn die Beamten sagen, dass es besser wäre jetzt eine Aussage zu machen).
  10. Keine “harmlosen” Plaudereien “außerhalb” des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur oder im Zimmer.
  11. Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du gar nichts zu tun hast – keine Aussage.
  12. In Hinblick auf ein mögliches Strafverfahren ist es am Einfachsten nichts zu sagen und den Vernehmern von Beginn an klar zu machen, dass Du die Aussage umfassend verweigerst. Auf jede Frage (auch zu Belanglosem wie dem Ergebnis des Spiels oder der Situation der Mannschaft) immer nur mit “Ich verweigere die Aussage” antworten. Niemand hält Dich dann für blöde, sondern die Vernehmer werden kapieren, dass Du es ernst meinst.
  13. Freilassen müssen sie Dich
    • bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung: Nachdem Du Deine Personalien angegeben hast eigentlich sofort. Um Deine Angaben zu überprüfen können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.
    • bei Festnahmen als Tatverdächtiger: Bis spätestens um 24 Uhr des Folgetages (max. 48 Stunden), es sei denn Du wirst einem Richter vorgeführt und der entscheidet anders.
    • bei Vorbeugehaft (Unterbindungsgewahrsam) bis zum Ende des Spiels/Aktion. Je nach Bundesland zeitlich verschieden (Könnte bei grober Auslegung aber auch zwischen 24 Stunden und 2 Wochen bedeuten).
  14. Erstelle ein Gedächtnisprotokoll mit allen Details.
  15. Wende Dich Dein Fanprojekt (+ ggfs. einen Anwalt) und bespreche das weitere Vorgehen.


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“Stand: Juni 2009″