Stadionverbote gehören mittlerweile zum Alltag von aktiven Fans und Ultragruppen dazu. Argumente, die gegen die Praxis der Stadionverbote sprechen, wurden von uns schon oftmals diskutiert und sollen an dieser Stelle nicht wieder hervorgeholt werden.
In den letzten Jahren findet verstärkt das Instrument des Aufenthaltsverbotes (im Szenejargon auch Stadtverbot genannt) Anwendung.
Zur intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema wollen wir auf folgenden Artikel der AG Fananwälte verweisen, welcher sich kritisch mit dem Instrument Aufenthaltsverbot befasst:

http://www.fananwaelte.de/?page_id=84

Das Stadionverbot nimmt dem aktiven Fan oder Ultra die Möglichkeit ins Stadion zugehen und beraubt ihm somit etwas, was einen hohen Stellenwert in seinem Leben besitzt. Da allerdings die Ultragruppe, der Fanclub oder der Freundeskreis, der zum Fußball geht, wichtige soziale Umfelder darstellen, ist es nicht verwunderlich, dass viele Ultras/aktive Fans trotz Stadionverbot zu den Auswärtsspielen ihrer Mannschaft anreisen beziehungsweise die Heimspiele im näheren Stadionumfeld verbringen.
Auf diesen Umstand reagiert die Polizei vielerorts – wie auch hier in Duisburg – mit Aufenthaltsverboten. Das heißt, dass der Stadionverbotler zum Stadtverbotler wird. Während Heimspielen darf er sich in einem festgelegten Bereich ums Stadion nicht aufhalten, bei Auswärtsspielen nicht in der Stadt der Heimmannschaft. In einigen Fällen werden sogar Personen ohne Stadionverbot mit Stadtverboten belegt. Dafür reicht, wie der Artikel der Fananwälte belegt, bereits eine „Gefahrenprognose“ der Polizei. Zu der Qualität dieser Einschätzung sind folgende Zeilen aus dem Artikel interessant:

„Die Gefahrenprognose wird stattdessen auf vermeintliche Erkenntnisse aus polizeilichen Datenbanken gestützt, in denen präventiv polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Personalienfeststellungen gespeichert werden. Diese Maßnahmen ihrerseits beruhen oftmals auf „Erkenntnissen“ der Polizeibeamten, die die Qualität ordnungsbehördlicher Befindlichkeiten kaum übersteigen.“

In der Praxis heißt das, die „Szenekundigen Beamten“ beantragen bei den jeweiligen Stadtverwaltungen oder Polizeipräsidien, gestützt von Erkenntnissen aus der Datei Gewalttäter Sport (datenschutzrechtlich äußerst kritisch (http://www.profans.de/gewalttater-sport)) oder der sogenannten SKB-Datei, ein Aufenthaltsverbot für Personen, die ihrer Einschätzung nach eine Gefahr darstellen. Diese geben der Bitte der Polizei meist ungeprüft nach. Persönliche Machtspielchen oder schlichte Fehleinschätzungen der SKB’s können so äußerst negative Auswirkungen für betroffene Ultras und Fans mit sich bringen.
Den Umstand im Hinterkopf, dass die Schreiben mit der Maßnahme erst kurz vor Geltung an den Betroffenen versendet werden und dementsprechend nur eine geringe Möglichkeit des rechtlichen Widerspruchs besteht, verstärkt die empfundene Unrechtmäßigkeit zusätzlich.

Vollkommen absurd wird das Ganze, wenn man neuere Entwicklungen betrachtet. In der näheren Vergangenheit wurde von Aufenthaltsverbot betroffenen Mitgliedern der Duisburger Ultraszene in mehreren Fällen eine Rechnung der Stadt-/Gemeindeverwaltung zugeschickt, in welcher diese Verwaltungsgebühren für den Vollzug der Maßnahme verlangen. Bis jetzt von Verwaltungen aus den Ländern Bayern und Baden-Württemberg.
Ihre Rechtliche Grundlage finden die Gebühren in den Satzungen der Städte. Weshalb diese unterschiedlich hoch und unabhängig von der Einkommenssituation des Betroffenen ausfallen. Zum Beispiel fordert die Stadt Sandhausen 55 Euro, die Stadt Freiburg 105 Euro und die Stadt Nürnberg 155 Euro. Dies stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für junge Fußballfans dar, deren Verhängung weder von der Entscheidung eines Gerichts abhängt, noch in direkter Folge auf eine „Straftat“ erfolgt, sondern rein durch eine präventive polizeiliche Maßnahme entsteht. Einspruch lässt sich nur gegen das Aufenthaltsverbot, nicht aber gegen die Gebühr an sich einlegen.
Anzumerken ist: Es handelt sich hier nicht um eine banale Ordnungsgebühr für falsches Parken oder nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll, von der man weiß und deren Höhe der Betroffene selbst einschätzen kann. Viel mehr wirkt dies wie eine Folgebestrafung für die Tatsache, dass man – aus welchem Grund auch immer – zu sehr in den Fokus der „Szenekundigen Beamten“ geraten ist.
Da viele junge Ultras nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich gefühlt alle zwei Wochen mit anwaltlicher Hilfe gegen ein Aufenthaltsverbot zu Wehr zu setzen, ist deren finanzielle Situation der Willkür der „Szenekundigen Beamten“ und den Gebührenverordnungen der Städte schutzlos ausgeliefert. Betrachtet man den ohnehin schon nicht sehr maßvollen Umgang mit dem Instrument des Aufenthaltsverbotes, erscheint eine Veränderung dieser Praxis als dringend angebracht.

ProFans Duisburg im November 2016