Wöchentlich grüßt das Murmeltier, kriecht aus seinem VIP-Bereich hervor und maßt sich an, ein Kollektiv für das Vergehen einzelner massiv zu bestrafen.

Diesmal trifft es die Fans von Borussia Dortmund, die sich nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts darauf einstellen müssen, das Spiel gegen Wolfsburg nicht auf der Südtribüne verfolgen zu können.

 Auch wenn wir langsam müde werden, als Fußballfans immer erst zurückrudern zu müssen, betonen wir, dass es uns fern liegt Straftaten zu bagatellisieren. In diesem Zusammenhang stellen sich allerdings genau die Fragen, die uns bewegen: Wurden Straftaten beim Gastspiel der Leipziger in Dortmund auf der Südtribüne begangen? Über welche Art von Tätlichkeiten, die im Strafgesetzbuch ihre Erwähnung finden, diskutieren wir? 

In der Verkündung des Urteils des DFB-Sportgerichts ist die Rede von Spruchbändern mit „verunglimpfenden und diffamierenden“ Inhalten, in den Innenraum geworfenen Bierbechern und einem Laserpointer. Wenn man lange genug im StGB sucht, wird man wohl früher oder später zumindest auf den Tatbestand „Beleidigung“ stoßen. Die Urteilsverkünder lassen jedoch keinen Einblick in ihre Trennlinie zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung zu. Die Frage, ob es diese Trennlinie überhaupt gibt, sparen wir uns an dieser Stelle. Inwiefern Körperverletzung mit Bierbecher und Laserpointer begangen wurden, vermögen wir nicht zu beurteilen. Wir gehen aber davon aus, dass die Anzahl der belegten Betten in den Dortmunder Krankenhäusern deswegen jetzt nicht maßlos gestiegen ist.



Der DFB spricht in seiner Pressemitteilung außerdem von „massiven Zuschauer-Vorkommnissen“ und erwähnt im letzten Absatz, dass die Sportgerichtsbarkeit keinen Zugriff auf die Vorfälle hat, die sich außerhalb des Stadions zugetragen haben sollen. Auch wenn der ein oder andere Altvordere an der Otto-Fleck-Schneise bestimmt feuchte Träume beim Thema „Zugriff auf Verhalten außerhalb des Stadions“ bekommt, entspricht dies der Wahrheit. Ob es der Wahrheit entspricht, dass die Geschehnisse außerhalb des Stadions keinen Einfluss auf die Bewertung der Ereignisse im Stadion genommen haben, entzieht sich unserer Kenntnis.

Ohne Einblick in die Systematik der Sportgerichte werden wir wohl auch nie erfahren, welche Punkte in eine Bewertung eines Spieltags durch den
DFB überhaupt mit aufgenommen werden.

 So richtig „humorvoll“ wird es übrigens, wenn der DFB noch nicht mal mehr Transparente oder Pyrotechnik zum Bestrafen braucht. Viele Fanvertreter haben es damals bei den 12:12-Protesten bereits erwähnt: Die Bestrafung der Verbände für sogenannte „diffamierende Gesänge“. Herzlichen Glückwunsch, Bundesliga, du wirst gerade zur Kirmesveranstaltung! Der DFB täte wirklich gut daran sich zu überlegen, wie lange er diese Weichspülerfahne noch hochhalten möchte. Vielleicht bis sich irgendwann das Gros der Fans aus ihren Kurven verabschiedet hat und endlich die Bahn für teurere Sitzplätze mit kaufkräftigem Publikum frei geworden ist?



Zum Ende möchten wir noch ein paar Worte an diejenigen Pharisäer richten, die den Großteil ihrer Informationen aus den Massenmedien beziehen: Wenn ihr nur halbsoviel Mitleid mit Flüchtlingen oder in Armut lebenden Menschen hättet wie mit den angeblich in Dortmund verletzten „Frauen und Kindern“, dann wäre diese Gesellschaft schon mal ein ganzes Stück weiter. Es ist uns schleierhaft, wie es RB Leipzig schafft, einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung mit einer fragwürdigen Mitleidstour auf seine Seite zu ziehen, während bei fast jedem Spiel in Leipzig die dort gastierenden Fanszenen vom hiesigen Ordnungsdienst in die Fresse bekommen. Übrigens stehen auch bei anderen Fanszenen genügend Frauen und Kinder im Gästeblock!

Pro Fans kritisiert erneut die nicht vorhandene Transparenz, die Willkür und die Unverhältnismäßigkeit der Sportgerichte und fordert den DFB auf, endlich sein überholtes Strafensystem zur reformieren! Es kann nicht sein, dass 25.000 Zuschauer beim Spiel ihrer Mannschaft gezwungen sind, draußen bleiben zu müssen, nur weil Spruchbänder hochgehalten und Lieder gesungen wurden, die dem DFB nicht passen! Ebenso rufen wir alle Fußballfans auf, ihren Arsch hochzukriegen und endlich nicht nur die Fankurven, sondern auch den DFB und seine Befangenheit zum Thema RB Leipzig zu hinterfragen!



ProFans im Februar 2017

In der Sache richtig, im Detail falsch. Leider haben wir uns auf nicht ausreichend geprüfte Informationen verlassen und von daher statt des Vereins die Fanszene des FC Hansa Rostock als Urheberin der Bilderaktion bezeichnet sowie die Anzahl der Geisterspiele verdoppelt. An unserer Kritik und Forderung gegenüber dem DFB ändert dies nichts.

ProFans im Januar 2017

Seit vielen Jahren stehen polizeiliche Datensammlungen über Fußballfans
in der Kritik. Gerade in Berlin haben diese Datensätze einen nicht mehr
nachvollziehbaren Umfang angenommen. Diese Praxis soll nun überprüft werden.

Dazu erklären die Fanhilfe Hertha B.S.C. und die AG ProFans Hertha
B.S.C.: „Wir sehen das Vorhaben im Koalitionsvertrag, die ‚Datei
Sportgewalt Berlin‘ zu überprüfen und nach dem Vorbild Hamburgs zu
überarbeiten, positiv. Für uns steht nach all den Erfahrungen der
letzten Jahre jedoch außer Frage, dass diese Datei weder zeitgemäß, noch
rechtmäßig ist, daher hätten wir uns eine deutlichere Positionierung
gewünscht. Zu dieser abschließenden Einsicht ist es zwar im
Koalitionsvertrag leider nicht gekommen, jedoch ist der jetzt angedachte
Weg besser als nichts. In Hamburg wurde die dortige Datei nach der
Überprüfung gelöscht, dies sollte in absehbarer Zeit nun auch im Land
Berlin erfolgen. Dass augenscheinlich eine politische Lösung in der
Frage der ‚Datei Sportgewalt Berlin‘ gefunden wurde, erspart der
Innenverwaltung vorerst eine Klagewelle. Sollte sich jedoch keine
allumfassende Änderung der Speicherpraxis des Berliner LKA ergeben,
werden wir eine juristische Entscheidung dagegen anstreben.

Ganz besonders ist die angekündigte Bundesratsinitiative zur Abschaffung
der Bund-Länder-Datei ‚Gewalttäter Sport‘ zu befürworten. Diese Datei
ist noch undurchsichtiger und willkürlicher angelegt als die Landesdatei
in Berlin und gehört daher restlos gelöscht. Ein weiteres, wichtiges und
richtiges Vorhaben ist die Festschreibung der Deeskalationsstrategie bei
polizeilichem Handeln.

Das klare Bekenntnis, dass beim Einsatz von Pfefferspray keine
unbeteiligten Dritten in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen, ist für
uns jedoch nur Wasser auf den heißen Stein. Ein freigesetztes Gift, was
Pfefferspray nun mal ist, verletzt zwangsläufig immer Unbeteiligte,
daher gehört der Einsatz von Pfefferspray aus unserer Sicht
grundsätzlich verboten. Eine Klage dazu ist aktuell anhängig, das Land
Berlin sollte hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen.

Wir begrüßen ausdrücklich das Vorhaben, einen Beauftragten für die
Landespolizei einzusetzen, denn bisher war eine feste Anlaufstelle bei
der Meldung von polizeilichem Fehlverhalten nicht vorhanden. Die bessere
Ausstattung des Datenschutzbeauftragens ist ebenso ein Fortschritt, wie
auch die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.

Nach den letzten Jahren des politischen Stillstands, bzw. Rückschritts
in den Bereichen Polizeiarbeit, Bürgerrechten und Datenschutz haben wir
nun die Hoffnung, dass die vereinbarten Vorhaben zügig umgesetzt werden.
Sollte dies nicht erfolgen, werden wir alle politischen Verantwortlichen
nachdrücklich an ihre eigenen Worte erinnern.“

ProFans Hertha B.S.C. im November 2016

Stadionverbote gehören mittlerweile zum Alltag von aktiven Fans und Ultragruppen dazu. Argumente, die gegen die Praxis der Stadionverbote sprechen, wurden von uns schon oftmals diskutiert und sollen an dieser Stelle nicht wieder hervorgeholt werden.
In den letzten Jahren findet verstärkt das Instrument des Aufenthaltsverbotes (im Szenejargon auch Stadtverbot genannt) Anwendung.
Zur intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema wollen wir auf folgenden Artikel der AG Fananwälte verweisen, welcher sich kritisch mit dem Instrument Aufenthaltsverbot befasst:

http://www.fananwaelte.de/?page_id=84

Das Stadionverbot nimmt dem aktiven Fan oder Ultra die Möglichkeit ins Stadion zugehen und beraubt ihm somit etwas, was einen hohen Stellenwert in seinem Leben besitzt. Da allerdings die Ultragruppe, der Fanclub oder der Freundeskreis, der zum Fußball geht, wichtige soziale Umfelder darstellen, ist es nicht verwunderlich, dass viele Ultras/aktive Fans trotz Stadionverbot zu den Auswärtsspielen ihrer Mannschaft anreisen beziehungsweise die Heimspiele im näheren Stadionumfeld verbringen.
Auf diesen Umstand reagiert die Polizei vielerorts – wie auch hier in Duisburg – mit Aufenthaltsverboten. Das heißt, dass der Stadionverbotler zum Stadtverbotler wird. Während Heimspielen darf er sich in einem festgelegten Bereich ums Stadion nicht aufhalten, bei Auswärtsspielen nicht in der Stadt der Heimmannschaft. In einigen Fällen werden sogar Personen ohne Stadionverbot mit Stadtverboten belegt. Dafür reicht, wie der Artikel der Fananwälte belegt, bereits eine „Gefahrenprognose“ der Polizei. Zu der Qualität dieser Einschätzung sind folgende Zeilen aus dem Artikel interessant:

„Die Gefahrenprognose wird stattdessen auf vermeintliche Erkenntnisse aus polizeilichen Datenbanken gestützt, in denen präventiv polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Personalienfeststellungen gespeichert werden. Diese Maßnahmen ihrerseits beruhen oftmals auf „Erkenntnissen“ der Polizeibeamten, die die Qualität ordnungsbehördlicher Befindlichkeiten kaum übersteigen.“

In der Praxis heißt das, die „Szenekundigen Beamten“ beantragen bei den jeweiligen Stadtverwaltungen oder Polizeipräsidien, gestützt von Erkenntnissen aus der Datei Gewalttäter Sport (datenschutzrechtlich äußerst kritisch (http://www.profans.de/gewalttater-sport)) oder der sogenannten SKB-Datei, ein Aufenthaltsverbot für Personen, die ihrer Einschätzung nach eine Gefahr darstellen. Diese geben der Bitte der Polizei meist ungeprüft nach. Persönliche Machtspielchen oder schlichte Fehleinschätzungen der SKB’s können so äußerst negative Auswirkungen für betroffene Ultras und Fans mit sich bringen.
Den Umstand im Hinterkopf, dass die Schreiben mit der Maßnahme erst kurz vor Geltung an den Betroffenen versendet werden und dementsprechend nur eine geringe Möglichkeit des rechtlichen Widerspruchs besteht, verstärkt die empfundene Unrechtmäßigkeit zusätzlich.

Vollkommen absurd wird das Ganze, wenn man neuere Entwicklungen betrachtet. In der näheren Vergangenheit wurde von Aufenthaltsverbot betroffenen Mitgliedern der Duisburger Ultraszene in mehreren Fällen eine Rechnung der Stadt-/Gemeindeverwaltung zugeschickt, in welcher diese Verwaltungsgebühren für den Vollzug der Maßnahme verlangen. Bis jetzt von Verwaltungen aus den Ländern Bayern und Baden-Württemberg.
Ihre Rechtliche Grundlage finden die Gebühren in den Satzungen der Städte. Weshalb diese unterschiedlich hoch und unabhängig von der Einkommenssituation des Betroffenen ausfallen. Zum Beispiel fordert die Stadt Sandhausen 55 Euro, die Stadt Freiburg 105 Euro und die Stadt Nürnberg 155 Euro. Dies stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für junge Fußballfans dar, deren Verhängung weder von der Entscheidung eines Gerichts abhängt, noch in direkter Folge auf eine „Straftat“ erfolgt, sondern rein durch eine präventive polizeiliche Maßnahme entsteht. Einspruch lässt sich nur gegen das Aufenthaltsverbot, nicht aber gegen die Gebühr an sich einlegen.
Anzumerken ist: Es handelt sich hier nicht um eine banale Ordnungsgebühr für falsches Parken oder nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll, von der man weiß und deren Höhe der Betroffene selbst einschätzen kann. Viel mehr wirkt dies wie eine Folgebestrafung für die Tatsache, dass man – aus welchem Grund auch immer – zu sehr in den Fokus der „Szenekundigen Beamten“ geraten ist.
Da viele junge Ultras nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich gefühlt alle zwei Wochen mit anwaltlicher Hilfe gegen ein Aufenthaltsverbot zu Wehr zu setzen, ist deren finanzielle Situation der Willkür der „Szenekundigen Beamten“ und den Gebührenverordnungen der Städte schutzlos ausgeliefert. Betrachtet man den ohnehin schon nicht sehr maßvollen Umgang mit dem Instrument des Aufenthaltsverbotes, erscheint eine Veränderung dieser Praxis als dringend angebracht.

ProFans Duisburg im November 2016

ProFans hat erfahren, dass es in Berlin im Zuge der Wahlen zum Abgeordnetenhaus erneut Plakate der rechtsextremen NPD gibt, mit denen die nationalistische Partei versucht, sich durch das Thema „Fankultur“ bei Fußballfans zu profilieren. Auf dem Plakat steht wörtlich „Pyrotechnik nicht kriminalisieren“ und „Fankultur erhalten“. Die NPD greift damit grundsätzliche Forderungen und Formulierungen der Arbeit von ProFans und weiteren fanpolitisch aktiven Organisationen und Gruppen auf.

Das deutliche Erstarken des Rechtsextremismus und Rechtspopulismus in der Gesellschaft ist sehr besorgniserregend und gefährlich. Alle Teile der Gesellschaft sind daher aufgerufen, in ihren Bereichen Widerstand zu leisten und Weltoffenheit, Mitmenschlichkeit und Toleranz zu verteidigen.
Der Wirkungsbereich von ProFans sind die Fußballstadien des Landes. Hier sind die Fans aufgerufen, sich gegen Rechtsextremismus und -populismus zu positionieren und engagieren.

Offenbar versucht die NPD erneut nicht nur rassistische Fußballfans für ihre Partei zu gewinnen, sondern auch bei Fans, die sich als „unpolitisch“ bezeichnen, Sympathisanten zu gewinnen. Während andere Parteien Fußballfans hauptsächlich als Sicherheitsrisiko behandeln und nutzen, wählt die NPD bewusst Slogans der aktiven Fanszene und Ultràbewegung. ProFans-Sprecher Jakob Falk: „Wir betonen unablässig, dass Rechtsextremismus mit unserer Fankultur nicht vereinbar ist. Nazis und Rassisten sind Feinde unserer aktiven, kritischen, lautstarken und bunten Fankultur. Wer rechts wählt,wählt gegen unsere Fankultur.“

Es ist zu vermuten, dass die NPD im Wahlkampf auch wieder vor Stadien auftauchen und ihre ideologischen Flyer verteilen wird. „Alle Fußballfans sind aufgerufen, sich gegen diese Einmischung von rechts in die Fankultur zu wehren. Lasst Euch nicht blenden! Entsprechende Versuche der Nazis vor den Stadiontoren müssen verhindert werden“, sagt Sig Zelt, Pressesprecher von ProFans.

ProFans ruft zur Solidarität mit allen antirassistisch engagierten Fußballfans auf. An vielen Standorten gibt es aktive Gruppen und Projekte, die sich gegen Diskriminierung einsetzen und sich z.B. um die Unterstützung von geflüchteten Menschen bemühen. „Die bestehenden antirassistischen Strukturen und Gruppen müssen dringend gestärkt werden. Aktive Fans in den Stadien dürfen mit ihrem Engagement nicht allein gelassen werden. Sie müssen gegen Angriffe von rechts geschützt werden und brauchen mehr Handlungsspielräume. Die Verantwortlichen der Verbände, Vereine, der Polizei und Politik sollten bedenken, dass viele der bestehenden Repressionen gegen Fußballfans auch ihr antirassistisches Engagement stark beeinträchtigen“, sagt Jakob Falk.

Für ProFans gilt bei diesem Thema nur ein Motto:

Kein Fußball den Rassisten!

ProFans im August 2016